Umleitungsverkehr Einsingen
Derzeit befindet sich die Maßnahme in dem 3. Bauabschnitt, welcher sich südlich des Kreisverkehrs in der Ensostraße befindet.
Es werden hier
- Restarbeiten am Ingenieurbauwerk „Beckenüberlauf“
- Kanalbauarbeiten
- Kabelwegebau
- Oberflächenherstellung
ausgeführt.
Diese Arbeiten im 3. Bauabschnitt werden nach derzeitigen Kenntnisstand bis Ende KW 41 (ca. 13.10.2023) andauern.
Die Verkehrsführung bleibt wie gewohnt (in Richtung B 311 Einbahnverkehr ortsauswärts; ortseinwärts über Rötelbachstraße) bis zum Abschluss dieses Bauabschnittes bestehen.
Ausblick auf die nächsten Bauabschnitte 4 und 5:
Bauabschnitt 4 beginnt nach heutigem Kenntnisstand ab dem 16.10.2023. Dieser beinhaltet eine Vollsperrung der Ensostraße. Der zulässige Verkehr wird hierbei über die Rötelbachstraße im Zweirichtungsverkehr geführt (um den Plan zu öffnen bitte Bauabschnitt 4 (2,60 MB, pdf)). Der „Schwerlastverkehr“ (über 3,5t) wird großräumig umgeleitet.
Die angesetzte Bauzeit für diesen Bauabschnitt ist mit 3 Wochen beplant (Ende ca. 03.11.2023) .
Hierin werden Arbeiten wie
- Kanalanschluss Ensostraße
- Überschneidungsarbeiten Kanalbau zwischen Baufeld Süd zu Nord
- Kabelbau
- Oberflächenherstellungen
ausgeführt.
Bauabschnitt 5 beinhaltet die Arbeiten im nördlichen Bereich des Kreisverkehrs. Diese beginnen nach Abschluss des BA 4 voraussichtlich ab dem 06.11.2023 für eine Dauer von ca. 4 Wochen.
Die Verkehrsführung ist hierbei nahezu mit der derzeitigen Bauphase 3 identisch – hier wird lediglich der Verkehr in Richtung B 311 auf der südlichen Seite des Kreisverkehrs an der Baustelle vorbeigeführt (um den Plan zu öffnen bitte Bauabschnitt 5 (2,68 MB, pdf)).
In dieser Bauphase werden Arbeiten wie:
- Kanalbau
- Elektrotechnische Ausrüstung
- Technische Ausrüstungen
- Oberflächenherstellung
ausgeführt.
Erweiterung RÜB Lämmerweg - Änderung der Verkehrsführung in der Rötelbachstraße - wichtiger Hinweis der Straßenverkehrsbehörde
Die Rötelbachstraße wird für den Neubau eines Regenüberlaufbeckens zwischen Lämmerweg und Lachhaustraße für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen gesperrt. Sollten Sie während der Sperrung im Einzelfall eine Andienung mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 Tonnen in dem abgesperrten Bereich benötigen, und eine Andienung über die vorgegebene Umleitungsstrecke nicht möglich sein, so können Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO beantragen. Die Ausnahmegenehmigung kann für eine Andienung zwischen 9:00-15:00 Uhr erteilt werden. Dafür können Sie persönlich in der Servicestelle Verkehr vorstellig werden oder senden eine Mail unter Angabe des Kfz-Kennzeichens an service-verkehr@ulm.de.
Diese Informationen können auch auf der Homepage der EBU unter „Aktuelle Baustelleninformationen“ abgerufen werden.