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Planfeststellungsbeschluss

Hochwasserschutz Einsingen

Abbildung 1 - CDM Smith Consult GmbH, Erläuterungsbericht Genehmigungsplanung Hochwasserschutz Ulm-Einsingen, vom 26.10.2022, S. 15

Planfeststellungsbeschluss
im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren der Starkregen- und Hochwasserschutzmaßnahmen in Ulm-Einsingen


Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU) planen Starkregen- und Hochwasserschutzmaßnahmen in Ulm-Einsingen. Für diese Maßnahmen wurde der Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung vom 07.11.2022 eingereicht.

Die Planfeststellung wird mit Datum vom 12.06.2023 erteilt. Dem Vorhaben wird unter Einhaltung der im Beschluss aufgeführten Nebenbestimmungen seitens der Planfeststellungsbehörde und des Regierungspräsidium Tübingen zugestimmt.

Der Planfeststellungsbeschluss mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung, inklusive einer Ausfertigung des festgestellten Plans, liegt bei der Ortsverwaltung Einsingen, Katharinenstraße 1, 80979 Ulm-Einsingen, Besprechungszimmer 1. OG, sowie im Bürgerservice Bauen der Stadt Ulm, Münchner Str. 2 in 89073 Ulm, Zimmer 0.001, während der jeweiligen allgemeinen Öffnungszeiten, für die Dauer von zwei Wochen, vom 16.06.2023 bis 29.06.2023 zur allgemeinen Einsicht aus.

Alternativ können die Unterlagen im o.g. Zeitraum in der UlmCloud unter folgendem Link abgerufen werden: https://cloud.ulm.de/index.php/s/Pe8wc8rdDea8E3F.

Nach § 74 Abs. 4 Satz 1 ist der Planfeststellungsbeschluss dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zuzustellen. Zusätzlich wird der Beschluss an alle bekannten betroffenen Personen versandt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Nach § 69 Abs. 2 Satz 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) weisen wir die Beteiligten darauf hin, dass sie auf schriftlichen Antrag Auskunft über die Daten nach § 69 Abs. 2 Satz 3 oder darüber erhalten, wo das Vorbringen eines anderen Beteiligten abgehandelt ist, soweit die Kenntnis dieser Daten zur Geltendmachung der rechtlichen Interessen der Beteiligten erforderlich ist. Dieser Hinweis ist den ausgelegten Unterlagen ebenfalls beigefügt.


Zusammenfassung des genehmigten Vorhabens:

Der Zweck des Vorhabens ist die Verbesserung des Starkregen- und Hochwasserschutzes in Einsingen. Im Zuge der Planungen wurde ein umfassendes Maßnahmenkonzept ausgearbeitet:

1) Hochwasserrückhaltebecken Rötelbach, Stauvolumen ca. 87.000 m³, als gesteuertes Becken ohne Dauerstau mit einem offenen Auslassbauwerk

2) Hochwasserrückhaltebecken Rubentalgraben, Stauvolumen ca. 20.000 m³, als Becken ohne Dauerstau mit einem gesteuerten Grundablass

3) Maßnahme Hagäcker: Rückhaltemulde Hagäcker und am Spielplatz, ca. 3.300 m³ + 700 m³, der flächige Zufluss aus dem nördlichen Außengebiet wird in den Rückhaltemulden zwischengespeichert und gedrosselt abgeleitet

4) Maßnahme B 311, ca. 1.700 m³ + 8.300 m³, bei Überschreiten der Leistungsfähigkeit im Rötelbach wird ein Teil des Abflusses gezielt in zwei bestehende Geländemulden ausgeleitet

5) Sammelgraben Südost, ca. 1,1 km Länge, zur Sammlung des hangseitigen Oberflächenabflusses

6) Retentionsbecken Südwest, ca. 5.500 m³, Trockenbecken mit Drosselabfluss

7) Retentionsbecken Wasenweg, ca. 14.000 m³, Trockenbecken mit Drosselabfluss

8) Retentionsbecken Rappenstraße, ca. 4.800 m³ + 500 m³ Kleinrückhalt Rappenstraße Ost, Trockenbecken mit Drosselabfluss

Verbunden mit den Maßnahmen ist die Errichtung von Zu- und Ableitungskanälen sowie die Verlegung von Wegen und Straßen.



Stadt Ulm
Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht

Tag der Veröffentlichung: 15.06.2023