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Natur und Landschaftsschutz in Gronne und Lichternsee

Stadt und Polizei kündigen Kontrollen an

Frühjahr und angenehmes Wetter lockt viele in die freie Natur hinaus - auch in die hochsensiblen Naturschutzbereiche "Gronne" und "Lichternsee". Damit die Tier- und Pflanzenwelt nicht gestört wird, weist die Naturschutzbehörde auf die dort geltenden Benimm-Regeln hin - und kündigt Kontrollen durch die Polizei und den Naturschutzdienst an.

Die beiden Naturschutzgebiete "Gronne" und "Lichternsee" sind wertvolle Brut-, Rast- und Nahrungsbiotope für Vögel, Wasserinsekten, Fische und andere Tiere. Als Naherholungsgebiete sind diese Bereiche eigentlich nicht vorgesehen. Diese Flächen sind vielmehr als "Fauna-Flora-Habitat-Gebiete" ausgewiesen, d.h. die natürlichen Lebensräume und ihre wildlebenden tierischen und pflanzlichen Bewohner stehen unter besonderem Schutz, der Zugang ist nur bedingt erlaubt.

Besucher, die trotzdem diese Bereiche betreten wollen, müssen bestimmte Regeln einhalten, damit sich Tiere und Pflanzen weitgehend ungestört entfalten können: Verboten sind vor allem Grillen, ausgelassenes Feiern und Lärmen, Lagern, Zelten, das Verlassen der Wege, das freie Laufen lassen von Hunden, Fahrradfahren in der Landschaft oder gar das Durchfahren und Parken mit Kraftfahrzeugen und Bootfahren.

In ausgewiesenen Bereichen außerhalb der Schutzgebiete ist das Grillen dagegen zulässig. Welche das sind, ist auf einer Karte über folgenden Link zu finden: maps.ulm.de; Rubrik Freizeit und Erholung.

Bereits in den Vorjahren haben immer wieder Kontrollen in den beiden Schutzgebieten stattgefunden. Auch im Jahr 2018 wurden wieder etliche Verstöße festgestellt und teilweise mit Bußgeldern geahndet. "Die Kontrollen werden von der Bevölkerung positiv aufgenommen und sollen ein Zeichen setzen, dass die Stadt auf ihre wertvollsten Schutzgebiete ein besonderes Augenmerk legt", so Stefan Miltz, Leiter der Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht.

Die Stadt Ulm wird daher durch den Naturschutzdienst zusammen mit der Polizei ab April wieder verstärkt Kontrollen in den Schutzbereichen "Gronne" und "Lichternsee" durchführen, um die Einhaltung der Schutzverordnungsregelungen zu überwachen. Bei Verstößen kann es teuer werden: Bußgelder bis 50.000 Euro seien möglich, warnt die Naturschutzbehörde und bittet um Beachtung und Einhaltung der Naturschutzregeln.