Navigation und Service

Springe direkt zu:

Starkregen und Hochwasserschutzmassnahmen in Einsingen

Karte Planfeststellungsverfahren Starkregen- und Hochwasserschutz Einsingen

Allgemeine Einsicht der Planunterlagen vom 14.12.2022 - 13.01.2023

Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU) planen Starkregen- und Hochwasserschutzmaßnahmen in Ulm-Einsingen. Für diese Maßnahmen wurde der Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung vom 07.11.2022 eingereicht.

Der Zweck des Vorhabens ist die Verbesserung des Starkregen- und Hochwasserschutzes in Einsingen. Im Zuge der Planungen wurde ein umfassendes Maßnahmenkonzept ausgearbeitet:

Hochwasserrückhaltebecken Rötelbach, Stauvolumen ca. 87.000 m³, als gesteuertes Becken ohne Dauerstau mit einem offenen Auslassbauwerk

Hochwasserrückhaltebecken Rubentalgraben, Stauvolumen ca. 20.000 m³, als Becken ohne Dauerstau mit einem gesteuerten Grundablass

Maßnahme Hagäcker: Rückhaltemulde Hagäcker und am Spielplatz, ca. 3.300 m³ + 700 m³, der flächige Zufluss aus dem nördlichen Außengebiet wird in den Rückhaltemulden zwischengespeichert und gedrosselt abgeleitet

Maßnahme B 311, ca. 1.700 m³ + 8.300 m³, bei Überschreiten der Leistungsfähigkeit im Rötelbach wird ein Teil des Abflusses gezielt in zwei bestehende Geländemulden ausgeleitet

Sammelgraben Südost, ca. 1,1 km Länge, zur Sammlung des hangseitigen Oberflächenabflusses

Retentionsbecken Südwest, ca. 5.500 m³, Trockenbecken mit Drosselabfluss

Retentionsbecken Wasenweg, ca. 14.000 m³, Trockenbecken mit Drosselabfluss

Retentionsbecken Rappenstraße, ca. 4.800 m³ + 500 m³ Kleinrückhalt Rappenstraße Ost, Trockenbecken mit Drosselabfluss

Verbunden mit den Maßnahmen ist die Errichtung von Zu- und Ableitungskanälen sowie die Verlegung von Wegen und Straßen

Die Antragsunterlagen liegen bei der Ortsverwaltung Einsingen, Katharinenstraße 1, 80979 Ulm-Einsingen, Besprechungszimmer 1. OG, sowie im Bürgerservice Bauen der Stadt Ulm, Münchner Str. 2 in 89073 Ulm, Zimmer 0.001, während der jeweiligen allgemeinen Öffnungszeiten, für die Dauer eines Monats, vom 14.12.2022 bis 13.01.2023 zur allgemeinen Einsicht aus.

Alternativ können die Unterlagen im o.g. Zeitraum in der UlmCloud unter folgendem Link abgerufen werden: https://cloud.ulm.de/index.php/s/WQjHNjjAqH9KrbG.

Jeder dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also einschließlich bis zum 27.01.2023, bei der Ortsverwaltung Einsingen oder der Stadt Ulm, vorzugsweise Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht, Münchner Straße 4, 89073 Ulm, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Dies gilt auch für Stellungnahmen im Sinne des § 73 Abs. 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG).

Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind nach § 73 Abs. 4 Satz 3 LVwVfG alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt auch für Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Abs. 4 Satz 5 LVwVfG.

Werden gegen den Plan Einwendungen erhoben, werden diese in einem Erörterungstermin, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird, erörtert. Personen, die Einwendungen erhoben haben oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind. Bleibt ein Beteiligter aus, kann auch ohne ihn nach § 73 Abs. 5 Nr. 3 LVwVfG verhandelt werden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Einwendungsschreiben müssen die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht.


Stadt Ulm
Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht

Tag der Veröffentlichung: 08.12.2022